Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Hammerschmied GmbH,

Hammerschmied Straße 12, 2100 Leobendorf,

FN 62316 t des LG Korneuburg

Stand: 1.8.2008

 

1. Präambel

1.1  Hammerschmied GmbH erbringt  sämtliche Lieferungen und Leistungen ( auch Garantiearbeiten für Dritte) aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen jeglicher Art des Auftraggebers werden ausdrücklich ausgeschlossen.

1.2 Angebote sind freibleibend.

2. Lieferung

2.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, Teillieferungen sind möglich.

2.2 Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung der Hammerschmied GmbH, insbesondere angemessene Lieferfristüberschreitungen, gelten vom Auftraggeber als vorweg genehmigt.

2.3 Hammerschmied GmbH steht es frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel auszuwählen.

2.4 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz der Hammerschmied GmbH.

3. Preise

3.1 Die genannten Preise enthalten keine Umsatzsteuer.

3.2 Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro.

3.3 Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend. Sollten sich zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Lohn, Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. verändern, so ist Hammerschmied GmbH berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

4. Zahlung

4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich eine Anzahlung von 15 % des Nettokaufpreises zuzüglich 20% Ust binnen 8 Tagen nach Annahme des Anbots zu leisten. Diese Anzahlung verfällt, sofern die Abwicklung des Geschäftes aus Verschulden des Auftraggebers, nicht zustande kommt.

4.2 Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen, oder Bemängelungen zurückzuhalten.

4.4 Bei Zahlungsverzug werden von Hammerschmied GmbH die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz, welcher jeweils zum 1.1. und zum 30.6.von der OENB veröffentlicht wird, verrechnet. Bei Nichteinhaltung einer Rate bei Teilzahlungen ist die Hammerschmied GmbH berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die gelieferten Maschinen und Zubehörteile bleiben bis zur restlichen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum der Hammerschmied GmbH. Der Auftraggeber hat für diese Zeit für die ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen.

5.2 Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist der Hammerschmied GmbH jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen, zu dessen Herausgabe sich der Auftraggeber verpflichtet.

5.3 Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber Hammerschmied GmbH unverzüglich zu benachrichtigen und ihr die Kosten einer eventuell notwendig werdenden Exzindierungsklage zu ersetzen, wenn die Maschinen von dritter Seite gepfändet werden sollten. Bei einem Pfändungsakt wird der Auftraggeber gegenüber den Behörden das Eigentumsrecht von Hammerschmied GmbH unter Nennung des Namens und der Adresse von Hammerschmied GmbH behaupten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen.

5.4 Der Eigentumsvorbehalt kann im Typenschein (Einzelgenehmigungsbescheid) und am Fahrzeug vermerkt werden. Hammerschmied GmbH ist berechtigt, den Typenschein (Einzelgenehmigungsbescheid) bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Verpflichtungen des Auftraggebers einzubehalten.

5.5 Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kaufgegen­stand auf Verlangen der Hammerschmied GmbH vom Auftraggeber auf den vollen Wert gegen alle Risken zu versichern und die Versicherungs­polizze zugunsten der Hammerschmied GmbH  zu vinkulieren.

6. Mahn- und Inkassospesen

6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich Mahngebühren wie Kosten eines Inkassobüro und Rechtsanwalts zu ersetzten. Übernimmt Hammerschmied GmbH selbst die Mahnung, so wird eine Mahngebühr von € 10.- zuzüglich Ust vereinbart.

6.2 Darüber hinaus ist vom Auftraggeber jeder weiterer Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten der Hammerschmied GmbH anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

7. Gewährleistung, Garantie und Haftung

7.1 Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Auftraggeber vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch der Ware verlangen. Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für die Hammerschmied GmbH mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung.

7.2 Das Recht auf Gewährleistung ist binnen 6 Monaten nach Lieferung gerichtlich geltend zu machen.

7.3 Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden und Austausch verlängern die Gewährleistungsfrist nicht.

7.4 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör sowie Mängel infolge nicht autorisierter Eingriffe Dritter

7.5 Garantieleistungen werden nur vom jeweiligen Hersteller der Vertragsprodukte  gewährt und gelten diesbezüglich die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Auftraggeber bestätigt, dass ihm bekannt ist, dass auf Grund dieser Garantiebestimmungen die Garantie zumindest für folgende Schäden ausgeschlossen ist: Verschleißteile und bestimmte Produktgruppen, wie sie vom jeweiligen Hersteller definiert sind, Schäden auf Grund eines Unfalls, schlechter Wartung, unüblichen Gebrauchs oder Bedienungsfehlern des Auftraggebers (zB überhöhte Geschwindigkeit, unzureichende Ölzufuhr), weiters für den Fall, dass Wartungsarbeiten, Ölwechsel und Überprüfungen nicht in der Form, wie sie im Betriebshandbuch vorgeschrieben sind, durchgeführt wurden und für den Fall, dass Originalteile und Zubehör durch Material von anderen Herstellern ersetzt wurden oder andere als vom Hersteller empfohlene Schmiermittel oder Verschleißteile verwendet wurden.

7.6 Hammerschmied GmbH und ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist jedenfalls ausgeschlossen. Die Haftung für sämtliche Ansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten Entgelts dieser vertragsgegenständlichen Leistung, jedenfalls auf € 20.000.-,  beschränkt.

Die Haftung für Folgeschäden, Vermögensschaden, entgangenen Gewinn, Zinsenverluste, Schäden durch Betriebsstörungen oder -unterbrechungen und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Schadenersatzansprüche gegenüber Hammerschmied GmbH - aus welchem Rechtsgrund auch immer - sind binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens gerichtlich geltend zu machen.

Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine allfällige persönliche Haftung der Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen und der Organe der Hammerschmied GmbH.

7.7 Regreßforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regreßberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der Hammerschmied GmbH verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

8. Vertragsrücktritt

8.1 Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Auftraggebers oder Konkursabweisung mangels Vermögens, so wie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist der Hammerschmied GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.

8.2 Tritt der Auftraggeber, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat die Hammerschmied GmbH die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, nach Wahl der Hammerschmied GmbH einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

8.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Hammerschmied GmbH von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden.

9. Aufrechnung

Eine Aufrechnung von behaupteten Gegenforderungen des Auftraggebers gegen Ansprüche der Hammerschmied GmbH ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder von Hammerschmied GmbH schriftlich anerkannt worden.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

10.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen.

10.2 Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz der Hammerschmied GmbH vereinbart.

10.3 Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

10.4 Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

11. Schlußbestimmungen

11.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hiedurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.